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Bank- und
Finanzierungsrecht



In diesem recht weit gefächerten Bereich beraten wir in einem Team von Anwälten mit unterschiedlichen Schwerpunkten. So decken wir den Bereich
des „klassischen“ Bankvertragsrechts ab, etwa im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Beendigung von Kreditverträgen. Ferner beraten wir lau-
fend Unternehmen, die in Spezialmärkten wie zum Beispiel dem Factoring oder dem Forfaitierungsrecht tätig sind.

Gleichzeitig bieten wir unseren Mandanten beratende Unterstützung bei der Finanzierung ihrer Unternehmen im Hinblick auf klassische Finanzierungsfor-
men aber in gleicher Weise auch im Hinblick auf alternative Finanzierungen,
z.B. Mezzanine-Kapital oder Genussscheine, Beteiligung von Private Equity
Gesellschaften, Börsengänge (IPO) etc. Wir beraten unsere Mandanten bei
der Gestaltung von Kredit- und Beteiligungsverträgen, Gesellschafterverein-
barungen und Gesellschaftsverträgen unter Berücksichtigung  kapitalmarkt-
rechtlicher Erfordernisse.

Unsere Beratung in den Einzelbereichen des Bank- und Finanzierungsrechts umfasst insbesondere:

  • Kreditvertragliche Angelegenheiten,
    insb. im Zusammenhang mit dem Ab-
    schluss oder der Beendigung von
    Kreditverträgen
  • Lösungen zur Kreditbesicherung
    sowie zur Verwertung von Kredit-
    sicherheiten, speziell auch im Rah-
    men von Insolvenzverfahren
  • Mezzanine Kapital
  • Genussscheine 
  • Beteiligung von Private Equity
    Gesellschaften
  • Börsengänge (IPO)
  • Going Private und andere Exit
    Strategien
  • Kapitalerhöhungen