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Deutsch-französischer
Rechtsverkehr



Wir begleiten französische Investoren nach Deutschland und beraten sie
im Rahmen ihrer laufenden Geschäftstätigkeit in allen wichtigen Bereichen
des Wirtschaftsrechts ebenso wie in unseren Spezialgebieten. Unsere deut-
schen Mandanten unterstützen wir dabei, ihr Geschäft in Frankreich auf-
und auszubauen. Die Schwerpunkte unserer Beratung im französischen
Recht einschließlich des internationalen Privatrechts liegen im Gesellschafts-
recht, Handelsrecht und Vertragsrecht.