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Deutsch-französischer Rechtsverkehr 
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Wir begleiten französische Investoren nach Deutschland und beraten sie im Rahmen ihrer laufenden Geschäftstätigkeit in allen wichtigen Bereichen des Wirtschaftsrechts ebenso wie in unseren Spezialgebieten. Unsere deut- schen Mandanten unterstützen wir dabei, ihr Geschäft in Frankreich auf- und auszubauen. Die Schwerpunkte unserer Beratung im französischen Recht einschließlich des internationalen Privatrechts liegen im Gesellschafts- recht, Handelsrecht und Vertragsrecht.
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