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Gesellschaftsrecht



Wir beraten unsere Mandaten von der Gründung einer Gesellschaft
über Umstrukturierung und Neuorganisation bis hin zur Liquidierung
oder Gestaltung der Unternehmensnachfolge.

Unsere Beratung beginnt bei der Ermittlung der für den Mandanten
günstigsten Gesellschaftsform unter haftungsrechtlichen, steuerlichen
und mitbestimmungsrechtlichen Aspekten und der anschließenden
Gestaltung des Gesellschaftsvertrages und etwaiger Gesellschafter-
vereinbarungen. Daneben stehen wir unseren Mandanten bei erfor-
derlichen Änderungen des Gesellschaftsvertrags, zum Beispiel im Rah-
men des Beitritts neuer Gesellschafter sowie infolge von Kapitalmaß-
nahmen beratend und gestaltend zur Seite. Ein weiterer Schwerpunkt
unserer Tätigkeit ist die Konzeption der Umstrukturierung von Unter-
nehmen und Unternehmensgruppen.

Will sich ein Unternehmer von seinem Unternehmen trennen, so ent-
wickeln wir maßgeschneiderte Lösungen zur Unternehmensnachfolge.
Wir beraten die Mitglieder der Unternehmensleitung in haftungsrecht-
lichen Fragen. Börsennotierte Unternehmen unterstützen wir bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen, auch durch
die praxisnahe Simulation von Hauptversammlungssituationen.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf das Kapital- und Personengesellschaftsrecht und umfasst zum Beispiel:

  • Gestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen
  • Beratung bei der Rechtsformwahl
  • Beratung bei Aufnahme und Ausscheiden von Gesellschaftern
  • Joint Venture-Gestaltungen, z.B. Kooperationen zwischen Unternehmen im Bereich der Forschung und Entwicklung oder der Projektentwicklung im Immobilienbereich, in der Investitionsförderung
  • Umwandlungsrecht, z.B. die Spaltung, Verschmelzung oder Ausgliederung von Unternehmen
  • Venture Capital Beratung
  • Kapitalerhöhungen und
    -herabsetzungen 
  • Regelungen zur Unternehmensnachfolge
  • Vorbereitung und Betreuung von Hauptversammlungen
  • Vertretung in Gesellschafterstreitigkeiten