» deutsch || english || français

 

 

Insolvenzrecht



Je nach dem, in welcher Weise unsere Mandanten von einer Insolvenz be-
troffen sind, ist ihr Beratungsbedarf ein anderer. Insbesondere Unterneh-
men, die in Insolvenzen regelmäßig die Gläubigerrolle einnehmen, beraten
wir bei der Minimierung ihres Ausfallrisikos und helfen ihnen bei der Reali-
sierung ihrer Sicherheiten und der Durchsetzung ihrer Forderungen. Außer-
dem nehmen wir im Auftrag unserer Mandanten deren Gläubigerrechte in laufenden Insolvenzverfahren wahr.

Für die betroffenen Unternehmen stellt sich primär die Frage der Krisen-
und Insolvenzvermeidung, zum Beispiel mit Hilfe von Kapitalmaßnahmen
oder einer übertragenden Sanierung. Wir sehen unsere Aufgabe darin, betroffenen Unternehmen derartige Vermeidungsstrategien aufzuzeigen
und auf Wunsch umzusetzen. Gesellschafter und Organe - Geschäftsfüh-
rer und Vorstände - insolventer Unternehmen vertreten wir bei der Abwehr
von Schadensersatzforderungen außergerichtlich und gerichtlich. Unsere gerichtliche Tätigkeit umfasst ferner die Abwehr von Anfechtungsansprü-
chen. Im Rahmen unserer Transaktionsberatung beraten wir Unternehmen,
die Vermögen aus einer Insolvenz heraus erwerben wollen.