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Insolvenzrecht 
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Je nach dem, in welcher Weise unsere Mandanten von einer Insolvenz be- troffen sind, ist ihr Beratungsbedarf ein anderer. Insbesondere Unterneh- men, die in Insolvenzen regelmäßig die Gläubigerrolle einnehmen, beraten wir bei der Minimierung ihres Ausfallrisikos und helfen ihnen bei der Reali- sierung ihrer Sicherheiten und der Durchsetzung ihrer Forderungen. Außer- dem nehmen wir im Auftrag unserer Mandanten deren Gläubigerrechte in laufenden Insolvenzverfahren wahr.
Für die betroffenen Unternehmen stellt sich primär die Frage der Krisen- und Insolvenzvermeidung, zum Beispiel mit Hilfe von Kapitalmaßnahmen oder einer übertragenden Sanierung. Wir sehen unsere Aufgabe darin, betroffenen Unternehmen derartige Vermeidungsstrategien aufzuzeigen und auf Wunsch umzusetzen. Gesellschafter und Organe - Geschäftsfüh- rer und Vorstände - insolventer Unternehmen vertreten wir bei der Abwehr von Schadensersatzforderungen außergerichtlich und gerichtlich. Unsere gerichtliche Tätigkeit umfasst ferner die Abwehr von Anfechtungsansprü- chen. Im Rahmen unserer Transaktionsberatung beraten wir Unternehmen, die Vermögen aus einer Insolvenz heraus erwerben wollen.
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