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Leasingrecht 
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Im Leasingrecht liegt einer unserer Beratungsschwerpunkte im gewerbli- chen Leasing von Mobilien einschließlich dem Leasing von Anlagen. Wir be- raten unsere Mandanten in allen Fragen der Vertragsgestaltung, -durchfüh- rung und -beendigung von standardisierten und individuellen Leasingverträ- gen. Selbstverständlich setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten aus dem Leasingverhältnis auch gerichtlich durch oder gestalten für sie individu- elle Verträge, durch die ein Konflikt außerhalb des Gerichts beigelegt werden kann. Ein weiterer Fokus liegt auf der Refinanzierung von Leasinggeschäften im Wege der Forfaitierung.
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