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Leasingrecht



Im Leasingrecht liegt einer unserer Beratungsschwerpunkte im gewerbli-
chen Leasing von Mobilien einschließlich dem Leasing von Anlagen. Wir be-
raten unsere Mandanten in allen Fragen der Vertragsgestaltung, -durchfüh-
rung und -beendigung von standardisierten und individuellen Leasingverträ-
gen. Selbstverständlich setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten aus
dem Leasingverhältnis auch gerichtlich durch oder gestalten für sie individu-
elle Verträge, durch die ein Konflikt außerhalb des Gerichts beigelegt werden kann. Ein weiterer Fokus liegt auf der Refinanzierung von Leasinggeschäften
im Wege der Forfaitierung.